Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mit unserem Angebot offerieren wir dem Empfänger das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Empfänger von diesem Angebot Gebrauch macht, z.B. wenn sich der Empfänger mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzt. Die Angegebene Courtage ist nur zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsschluss nicht mitwirken. Der Empfänger ist damit einverstanden, dass wir auch uneingeschränkt für den anderen Vertragspartner tätig sind.

 

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Der Empfänger ist verpflichtet, sofort – spätestens binnen drei Tagen – schriftlich mitzuteilen, wenn ihm das Objekt bereits von anderer Seite angeboten wurde und zwar unter Benennung des Anbietenden. Unterbleibt diese Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf den Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer oder Vermieter Verhandlungen aufgenommen werden.

Durch unseren Nachweis oder die Vermittlung kommt ein Maklervertrag zustande. Damit ist die in den jeweiligen Angeboten aufgeführte Maklercourtage vom Empfänger zu zahlen, selbst wenn wir nicht am Vertragsabschluss mitgewirkt haben. Die Maklergebühr ist bei Vertragsabschluss verdient und sofort fällig.

 

Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien. Der Zwischenverkauf des angebotenen Objektes bleibt vorbehalten.

 

Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand: Lürschau. Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

 

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch mündliche Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

 

Persönliche Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich!

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